Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für
- die öffentliche Sicherheit der Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit,
- wichtige Gemeingüter
- Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen
ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.
Hierzu gilt in Deutschland §2 (1) Gefahrgutgefährdungsgesetz
Einfach gesagt wird ein Gefahrstoff, sobald er transportiert wird, zum Gefahrgut
GABC-Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule Kassel - 2005
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